Angesichts der generellen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie haben diverse Landesbehörden auch abfallrechtliche Regelungen erlassen, um ein mögliches Infektionsrisiko zu minimieren. Es wird somit auf eine händische Unterschrift bei Übernahmescheinen verzichtet, die insbesondere in Fällen der Sammelentsorgung mitgeführt werden müssen.

Elektronisches Nachweisverfahren: Begleitschein und Übernahmeschein

An die Entsorgung von Abfällen aller Art werden aufgrund umwelt- und gesundheitlicher Aspekte besondere Anforderungen gestellt, wodurch unter anderem der Entsorgungsweg nachgewiesen werden muss. Um diese abfallrechtliche Nachweisverordnung (NachwV) nach §12 gewährleisten zu können, verlangt der Gesetzgeber die Entsorgung durch gültige Entsorgungsnachweise mithilfe von Begleit- und Übernahmescheinen. Verpflichtend ist die Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle, bei nichtgefährlichen Abfällen nur auf Anforderung und private Haushalte unterliegen keiner Pflicht.

Bei erfolgter Entsorgung sind die Begleit- und Übernahmescheine bei Übergabe und Übernahme oder Annahme der Abfälle elektronisch oder in Papierform auszufüllen und zu signieren. Die zuständigen Behörden prüfen diese hinsichtlich einer Übereinstimmung der Daten mit der tatsächlichen Entsorgung. Der Verbleib des Abfalls wird somit genauestens kontrolliert und dokumentiert.

Verzicht auf händische Unterschrift bei Übernahmescheinen

Sofern Übernahmescheine nicht elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet und übermittelt werden können, bedarf es einer händischen Unterschrift durch Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger. In Anbetracht der aktuellen Situation verkündete das Umweltministerium im März 2020, dass Übernahmescheine, auch ohne die sonst verpflichtende händische Unterschrift vorerst gültig sind. Mit dem Ziel Infektionsrisiken bestmöglich zu minimieren und damit die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen bittet somit das Umweltministerium die zuständigen Behörden, solche Übernahmescheine vorerst nicht zu beanstanden.

Das ist begrüßenswert, schafft aber einen rechtsfreien Raum. Wie derzeit, bei dem ohne schriftliche Bestätigung zugestellten Paket vor der Tür, ist der Nachweis dann nicht mehr 100% nachverfolgbar und nicht rechtssicher.

Quelle: Mittelstandsverbund
Zum Bericht „Abfallrechtliche Nachweisführung in der Corona-Krise“

Axians eWaste führt die Fernsignatur in Kombination mit eANVweblink ein

Um diese Rechtslücke zu schließen, hat Axians eWaste die bewährte eANVportal-Funktion „Weblink“ mit der Fernsignatur kombiniert. Damit ist es jetzt möglich, bei der Übernahme von Abfällen auf direkte persönliche Kontakte zwischen dem Fahrer und dem Abfallerzeuger zu verzichten und trotzdem den BGS oder UNS qualifiziert elektronisch zu signieren. Möglich wird das durch den Entfall des Kartenlesers, an dessen Stelle jetzt das persönliche Mobiltelefon des Fahrers tritt. So kann dieser jetzt z.B. direkt aus der Fahrerkabine heraus signieren, ohne das Fahrzeug verlassen zu müssen.

Mit Einsatz der Fernsignatur und eANVweblink kann so, unabhängig von jedem eANV-System so ein rechtssicherer und vollkommen mobiler Workflow ohne Personenkontakt oder Kontakt zu fremden Kartenlesern erfolgen.

eANVweblink ermöglicht allen Beteiligten alle notwendigen eANV-Dokumente als Weblink per E-Mail untereinander auszutauschen, welche anschließend beim Klick auf den Link mit der Fernsignatur direkt auf dem Endgerät des Empfängers (zB. Smartphone, Tablet, Chromebook etc.) rechtssicher signiert werden können. Weblink und Fernsignatur funktionieren auf allen gängigen Browsern und Endgeräten, wodurch eine systemübergreifende Nutzung möglich ist.

Die Verteilung der signierten Dokumente erfolgt dabei wie gewohnt über die ZKS.

Weiterführende Informationen:

Rechtssicherer, mobiler Workflow ohne Personenkontakt oder Kontakt zu fremden Kartenlesern

Mit dieser praktikablen und rechtssicheren Lösung liegt es Axians eWaste am Herzen, in dieser schwierigen Zeit allen Beteiligten entlang der Entsorgungskette zu unterstützen. Aus diesem Grund war es besonders relevant, eine systemunabhängige Lösung bereitzustellen.

Die elektronische Fernsignatur mit samt eANVweblink ist ab Version 4.03 des eANVportal nutzbar und ab Mai 2020 verfügbar.