In der Doppik muss der rechtskonforme Stand von Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung stets gewährleistet sein. Der anhaltende Fachkräftemangel und der fortschreitende demografische Wandel stellen die Verwaltungen aber immer häufiger vor große Herausforderungen. Umfassende Unterstützung kommt hier von uns.

Anlagenbuchhaltung

Die laufende und zeitnahe Führung der Anlagenbuchhaltung stellt Kommunen bei anhaltendem Fachkräftemangel und fortschreitendem demografischen Wandel vor immer größere Herausforderungen. Es müssen ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden, die über das nötige Fachwissen verfügen. Komplexe Sachverhalte – beispielsweise größere Bauvorhaben mit Mehrfachfinanzierungen über mehrere Jahre und die Abgrenzung von Investition und Aufwand – sind rechtskonform in der Buchhaltung abzubilden. Hinzu kommt die steigende Anlagenintensität. Daher ist es wichtig, dass die Verwaltung dauerhaft über das bilanzielle Fachwissen verfügt. Denn bei Weggang des:der Anlagenbuchhalter:in oder durch krankheitsbedingte Ausfälle steht dieses Wissen nicht mehr zur Verfügung.

Wir übernehmen für Sie die Führung der Anlagenbuchhaltung und garantieren Ihnen eine laufende und zeitnahe Bearbeitung. Ihre Verwaltung ist bereits weitgehend digitalisiert? Dann können Sie Ihre Anlagenbuchhaltung auch von unseren Mitarbeiter:innen per Fernzugang direkt im Finanzwesenverfahren durchführen lassen.

Im Einzelnen umfasst unser Leistungsangebot:

  • Auflösung von Anlagen im Bau (Erfassung und Bewertung)
  • Abgrenzung der Vermögensgegenstände
  • Berechnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten anhand von Bauakten, Verwendungsnachweisen und sonstigen Unterlagen
  • Zuordnung der Nutzungsdauer und der Bilanzausweise
  • Zuordnung des Anschaffungs- und Inbetriebnahmedatums
  • Zuordnung von Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen als Sonderposten
  • Abstimmung der Bewertungen mit der Finanzbuchhaltung
  • anfallende Um- und Korrekturbuchungen
  • Verarbeitung im System durch Bewegungsbuchungen (Nachaktivierungen, Teilabgang, Aktivierung Anlagen im Bau)
  • Auswertung Anlagenspiegel und Summen- und Saldenliste
  • Abgleich Finanz- und Anlagenbuchhaltung
  • Weitere Stamm- und Bewegungsdatenpflege einschließlich vorbereitender Aufgaben gemeinsam mit dem örtlichen Personal
  • Kontenabstimmung (Anlagenspiegel/Summen- und Saldenliste)
  • AfA-Lauf mit anschließender Übernahme ins Finanzwesen
  • Endabstimmungen
Übernahme der kommunalen Buchhaltung

Finanzbuchhaltung

Die ordnungsgemäße Abwicklung und Dokumentation aller rechnungslegungsrelevanten Geschäftsvorfälle ist grundlegende Aufgabe der Finanzbuchhaltung – dargestellt im kommunalen Jahresabschluss. Wir führen für Sie dauerhaft die Jahresabschlussbuchungen bzw. Jahresabschlussarbeiten durch.

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