Die deutsche Telekom stellt ab 2018 die bisherige ISDN-Telefonie auf IP-Telefonie um, was unter anderem eine Portierung der Rufnummern bedeutet. Die Rufnummernlänge ist dabei auf 15 Ziffern begrenzt. Darin versteckt sich jedoch ein Stolperstein. Wer seine Rufnummern ordnungsgemäß aufgestellt hat, kann trotzdem bei der Portierung vor einem großen Problem stehen. Was Sie beachten sollten, um für die IP-Telefonie gewappnet zu sein, erfahren Sie jetzt.

 

Neulich unterhielt ich mich mit einem Freund aus Kindertagen, nennen wir ihn Robert, der sein gesamtes Unternehmen rechtzeitig auf IP-Telefonie umstellen wollte. Er hatte von seinem Provider damals einen Rufnummernbereich zugewiesen bekommen und diesen für seine Bedürfnisse erweitert. Dies ist eine ganz übliche Vorgehensweise und bei mittelständischen oder manchem Großunternehmen Gang und Gäbe.

So erklärte Robert mir, würde sein Provider dennoch ablehnen die Rufnummern zu portieren, da diese mehr als 13 Stellen beinhalten würde. Der Provider verweise ihn auf die Empfehlung E.164 der Bundesnetzagentur (BNA). Dort hätte er allerdings gelesen, dass die BNA sogar 15 Ziffern akzeptieren würde und verstand das Problem nicht. Ich versprach, mich damit zu befassen und begab mich ein paar Tage später auf Informationssuche.

Die Empfehlung E.164 im Detail

Die Empfehlung E.164 regelt die Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern. Darin steht: „Die Bundesrepublik Deutschland ist in Ortsnetzbereiche (ONB) eingeteilt. Für jeden ONB ist ein Nummernteilbereich festgelegt, der durch eine Ortsnetzkennzahl (ONKz) identifiziert ist. (…) Ortsnetzrufnummern setzen sich aus einer zwei- bis fünfstelligen ONKz und einer Teilnehmerrufnummer zusammen.“

Abbildung 1: Aufbau der Rufnummer, Quelle: Bundesnetzagentur

Die Rufnummernlänge steht also im Verhältnis zur Länge der ONKz. Ist diese beispielsweise drei Stellen lang, verfügt die zugehörige Telefonnummer über maximal neun Ziffern (s. Tabelle oben).

3 Stellen + 9 Stellen = 12 Stellen. Theoretisch ist es sogar möglich, auf 13 Stellen zu gehen. So schreibt die Bundesnetzagentur: „Nach der Empfehlung E.164 der Internationalen Fernmeldeunion können Rufnummern in Deutschland bis zu 13 Ziffern lang sein (ohne Prefix).“ Im Umkehrschluss bedeutet dies, mit Prefix, darunter versteht man die Landesvorwahl, dürfen Unternehmen 15 Stellen ausschöpfen. Somit gesteht die Bundesnetzagentur den Usern eine über die Festlegung hinaus mögliche Nutzung von einer Ziffer mehr. Dies ist zum Beispiel für die Nutzung eines Bildschirmfaxes sinnvoll.

Entgegen meiner sonstigen Gewohnheiten, druckte ich die entsprechenden Seiten der Regelung aus und versah diese handschriftlich mit Kommentaren. (Zur Entschuldigung: Robert arbeitet noch nicht mit Cisco Webex Teams.) Ich schickte ihm die Seiten per Bildschirmfax und merkte schon beim Eintippen der Nummer das Problem: er hatte die 15 Stellen inklusive des Prefix bereits ausgereizt und noch zusätzlich eine Ziffer für das Bildschirmfax eingefügt und kam somit auf 16 Stellen.

Kein rechtlicher Anspruch auf mehr Stellen

Es stellte sich nun natürlich die Frage, wenn man sowieso eine zusätzliche Ziffer verwenden darf und es im Business bereits Usus ist, entsteht daraus nicht in irgendeiner Weise eine rechtliche Grundlage? Die Antwort ist ganz klar: Nein. So schreibt die Bundesnetzagentur: „Aus der länger stelligen Nutzung durch den Teilnehmer erwachsen keine Rechtsansprüche. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit etwaig erforderlich werdenden Rufnummernänderungen und im Zusammenhang mit Portierungen. Inwieweit längere Nummern technisch erreichbar sind, richtet sich nach den Gegebenheiten bei den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern.“

Das Fazit lautet also: der Provider ist durchaus berechtigt, das Gesuch von meinem Freund abzulehnen und er muss auch technisch nicht dafür Sorge tragen, dass es trotzdem klappt.

Er begründete seine Entscheidung außerdem damit, dass es zwar früher üblich war, Rufnummern zu verlängern. Bei der IP-Telefonie kann jedoch nicht mehr garantiert werden, dass alle Ziffern durchgereicht werden. In einem eilig anberaumten ISDN Mitschnitt (q931 Trace) sahen wir, dass bei einigen Anrufen 2 bzw. 3 Ziffern nachgesendet werden (overlap receiving). Der Umgang damit ist aber vom Provider abhängig.

Gehören Sie zu den Kunden, die die Rufnummernlänge ausgereizt haben?

Das Beispiel oben zeigt eindrücklich, dass die IP-Portierung kein „Selbstläufer“ wird. Bei der ISDN-Telefonie hatten Unternehmen mehr Möglichkeiten – man kann sagen, sie war „geduldig“. Doch die IP-Telefonie kann ungeahnte Stolpersteine hervorrufen.

Daher raten wir jedem Kunden dazu, rechtzeitig seine Rufnummernlänge zu analysieren und sich gemeinsam mit uns über Methoden der Planung und Portierung zu unterhalten. Vermutlich müssen die meisten nichts ändern. Dies zeigt jedoch erst ein genauer Blick auf ihr System.

Glück gehabt?!

Robert musste übrigens eine bittere Pille schlucken. Tatsächlich wird er nun einen neuen und kürzeren Amtskopf beantragen, damit er weiterhin seine langen Durchwahlen bedienen kann. Dies wirkt sich jedoch auf seine gesamte Kommunikation aus und bedeutet auch einen zusätzlichen Invest, da er die kompletten Kommunikationsmittel wird überarbeiten müssen. Hierunter fallen zum Beispiel Dokumente, Broschüren, Visitenkarten, der Webauftritt und so weiter.

Für die Axians Networks & Solutions GmbH habe ich mir den Spaß gemacht, auch mal die Rufnummernlänge zu analysieren. Tatsächlich verwenden auch wir für das Bildschirmfax eine Ziffer zu viel. Bei unseren Telefonnummern für das Bildschirmfax kommen wir auf neun Ziffern: +49 2203 1025-25XXX

Damit befinden wir uns allerdings immer noch innerhalb der erlaubten 13 Ziffern… nochmal Glück gehabt!

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