IT-Workshop zur EU-DSGVO
Ab dem 25.05.2018 gilt europaweit die EU-DSGVO, die sich zwar stark am bisherigen deutschen BDSG orientiert, aber auch für deutsche Unternehmen signifikante Änderungen mit sich bringt, die bis dahin umzusetzen sind. Insbesondere viele Aufgaben, die bisher von dem Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wurden, fallen nun direkt der verantwortlichen Stelle, der Geschäftsführung, zu. Und diese delegiert gewöhnlich die Aufgaben an den IT-Leiter und dessen IT-Mitarbeiter. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Schaffung organisatorischer Prozesse, um die Informations- und Auskunftspflichten, aber auch um den Datenschutzbetrieb und den IT-Sicherheitsbetrieb möglichst schlank aufzustellen. Denn für viele Unternehmen liegen hier die wirklichen Hürden. Zudem wird das BDSG derzeit novelliert und erfordert voraussichtlich zusätzliche Aktivitäten.
IT-Workshop-Leistungen
Vorbereitungen
- In enger Abstimmung mit Ihnen besprechen wir die Workshop-Inhalte und Schwerpunkte
- Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen führen unsere IT-Experten einen auf Ihr Unternehmen abgestimmten Workshop durch
Workshop EU-DSGVO
- Diskussion der einzelnen Themen
- Identifizierung und Priorisierung der Maßnahmen Ihres Unternehmens zur Einhaltung der EU-DSGVO
- Strukturierung der identifizierten Maßnahmen in sinnvolle Arbeitspakete
Nachbereitung
- Bereitstellung der Workshop-Ergebnisse
- Aufwandsabschätzung zu den definierten Arbeitspaketen
Zubuchbare Optionen
Management-Expertise
- Erstellung einer managementgerechten Zusammenfassung der Workshop-Ergebnisse
- Kurzbeschreibung zu den Arbeitspaketen
- Empfehlung zur Umsetzung der Arbeitspakete
Identifikation von personenbezogenen Daten
- Automatisierte Untersuchung der Daten-Infrastruktur auf personenbezogene Daten
- Identifizierung von bisher unbekannten Datenbeständen
Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer zum Workshop:
Auf einen Blick: In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der zu erwartenden Bußgelder: