eANVweblink und die Fernsignatur eine unschlagbare Kombination für das Abfallnachweisverfahren (eANV): Rechtssicher, systemunabhängig und kontaktlos
Angesichts der generellen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie haben diverse Landesbehörden auch abfallrechtliche Regelungen erlassen, um ein mögliches Infektionsrisiko zu minimieren. Es wird somit auf eine händische Unterschrift bei Übernahmescheinen verzichtet, die insbesondere in Fällen der Sammelentsorgung mitgeführt werden müssen.